Benedikt 2.0
Hoffnung fürdas Herzstück Ebenhausens
Die katholische Filialkirchenstiftung St. Michael wagt einen neuen Weg und schaut in die Zukunft.
Gestärkt durch das bürgerliche Engagement zum Erhalt des Kirchengebäudes in Ebenhausen startete die Kirchenverwaltung den ergebnisoffenen Prozess zur Prüfung der Nachnutzung ihrer am 30.12.2023 profanierten Kirche St. Benedikt.
Nachdem im ersten Schritt die Prüfung der innerkirchlichen Nutzung zu einer Profanierung führte, wird nun in einem nächsten Schritt die Möglichkeit einer externen Nutzung geprüft.
Zunächst wurden mit Unterstützung des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising Unterlagen zum Gebäude sowie Informationen zum Umfeld gesammelt, Bauakten im Pfarrbüro durch eine Studentin digitalisiert sowie durch ehrenamtliche Unterstützung von Fachexperten erste Einschätzungen zum Bestand und Zustand getroffen.
Neben der Klärung kirchen-, bau- und privatrechtlicher Rahmenbedingungen u.a. zur genehmigten Nutzung oder zum Urheberrechtschutz, galt es die Daten zusammen zu fügen, auszuwerten und mögliche Nutzungen und potenzielle Bedarfe zu sammeln.
Dabei gilt es den Gesamtprozess mit dem Kernteam zu koordinieren sowie die ehrenamtliche Projektgruppe Benedikt 2.0 zu moderieren und so das wertvolle Wissen der Beteiligten zu generieren.
Dies erfolgte ebenso in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schäftlarn und Unterstützung durch deren fachlichen Abteilungen. Weiterhin findet ein Austausch mit den zuständigen Referenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege statt.
Darüber hinaus haben sich zwei Masterarbeiten zum profanierten Kirchengebäude St. Benedikt ergeben.
Die Projektgruppe spiegelt exemplarisch diese drei Aspekte und Zukunftsvisionen wider, welche den Prozess tragen.
Die Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes insbesondere eines ehem. Sakralgebäudes ist eine komplexe Herausforderung, bei welcher zunächst Rahmenbedingungen erarbeitet und unterschiedlichste Grundlagen ermittelt werden müssen, auf deren Basis dann eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden kann.
Neben den fachlichen und rechtlichen Themen gilt es insbesondere auch die menschliche Komponente mitzuberücksichtigen, da der angestoßene Veränderungsprozess sowohl die kirchliche als auch die politische Gemeinde betrifft.